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Die Pflicht des Verlagshauses gegenüber der Gemeinde
Die Pflicht des Verlagshauses gegenüber der Gemeinde
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Die Brüder in verantwortlichen Stellungen in den Verlagshäusern sollten sich nicht so von Arbeit überfordern lassen, dass sie für die geistlichen Interessen keine Zeit haben. Wird das geistliche Leben im Verlagshaus rege erhalten, übt es einen starken Einfluß auf die Gemeinde aus; ist die Gemeinde geistlich lebendig, hat dies einen mächtigen Einfluß auf das Verlagshaus. Gottes Segen ruht auf dem Werk, wenn es so verwaltet wird, dass Seelen für Christus gewonnen werden. Z7.178.3 Teilen

Alle Angestellten des Verlages, die den Namen Christi bekennen, sollten auch in der Gemeinde tätig sein. Es ist für ihr persönliches geistliches Leben wichtig, dass sie jede Gnadengabe anwenden. Sie werden nicht dadurch Kraft empfangen, dass sie Zuschauer sind, sondern dadurch, dass sie Mitarbeiter werden. Jeder sollte in irgendeinem Zweig des Gemeindelebens mit einer regelrechten Arbeit betraut sein. Alle sollten dies als ihre Christenpflicht ansehen. Durch ihr Taufgelöbnis haben sie sich verpflichtet, alles zum Aufbau der Gemeinde Christi zu tun, was in ihren Kräften steht. Zeigt ihnen, dass Liebe und Treue zu ihrem Erlöser, Männlichkeit und Frauenwürde und Treue zu der Anstalt, mit der sie verbunden sind, dies erfordern. Sie können keine wahren Diener Christi, keine rechtschaffenen Männer und Frauen, keine brauchbaren Mitarbeiter in Gottes Werk sein, wenn sie diese Pflichten vernachlässigen. Z7.178.4 Teilen

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