Eine Frau mag rechtmäßig durch die Landesgesetze von ihrem Mann geschieden sein, aber aus der Sicht Gottes und nach dem erhabeneren Gesetz doch nicht. Aus der Sicht Gottes gibt es nur eine Sünde, den Ehebruch, die den Mann oder die Frau in die Lage versetzen, von ihrem Ehegelübde befreit zu werden. Obwohl die Landesgesetze eine Scheidung ermöglichen, sind sie im biblischen Licht nach den Gesetzen Gottes doch noch Mann und Frau. EGH.234.2 Teilen
Ich sah, dass Schwester ... bisher nicht das Recht hat, einen anderen Mann zu heiraten. Aber wenn sie oder jede andere Frau rechtmäßig eine Scheidung erlangt, weil ihr Mann die Ehe gebrochen hat, dann ist sie frei zu heiraten, wen sie will. — Manuskript 2, 1863; Brief 4a, 1863. EGH.234.3 Teilen
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