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Niemand sollte meinen, dass er im Sinne Christi handelt, wenn er zu Lebzeiten Besitztümer anhäuft und beim Tod per Testament einen Teil davon für wohltätige Zwecke hinterlässt. — The Review and Herald, 27. Februar 1894. EGH.274.1 Teilen
Einige halten ihre Mittel zu Lebzeiten selbstsüchtig zurück und vertrauen darauf, dass sie ihr Zukurzkommen damit wieder ausgleichen können, wenn sie die Sache Gottes in ihrem Testament berücksichtigen. Aber nicht die Hälfte der Mittel, die so in Testamenten vermacht werden, dienen jemals der Sache, für die sie bestimmt sind. Brüder und Schwestern, investiert selbst in der Bank des Himmels und übertragt eure Verwalterschaft nicht auf andere. — The Review and Herald, 12. Oktober 1886. EGH.274.2 Teilen
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