Portrait von Ellen White
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Freijahr (Erlaßjahr)
Freijahr (Erlaßjahr)
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In jedem fünfzigsten Jahr, dem Freijahr, sollte jedes Erbteil des Landes wieder an seinen ursprünglichen Eigentümer zurückfallen. „Im Halljahr ... soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe kommen,“ erklärte Gott. BK.49.3 Teilen

So unterwies der Herr sein Volk in seiner unendlichen Weisheit. Seine Forderungen waren nicht willkürlich. Verbunden mit allen Unterweisungen, die das Volk von der Quelle allen Lichtes erhielt, bekamen sie auch den Hinweis auf die Folgen von Gehorsam und Ungehorsam. Es wurde ihnen gesagt, dass ihnen durch Gehorsam die größten geistlichen Gnadenerweise zuteil würden und dass sie dadurch zwischen heiligen und gewöhnlichen Dingen unterscheiden könnten. Auch Ungehorsam würde seine unausbleiblichen Folgen haben. Sollte das Volk das Land nach eigenem Gutdünken bewirtschaften, dann würden sie erfahren, dass der Herr kein Wunder vollbringen würde, um ihnen das Übel fernzuhalten, vor dem er sie bewahren wollte. BK.49.4 Teilen

Der Herr zeigte seinem Volk den Weg, den sie einschlagen mussten, wenn sie eine wohlhabene, unabhängige Nation sein wollten. Würden sie ihm gehorchen, so sollten sie in Frieden und Gesundheit leben, und unter seiner Leitung würde das Land gedeihen. — Manuskript 121, 1899. BK.49.5 Teilen

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