Dem Volke Gottes muss die Heiligkeit von Gelöbnissen und Versprechungen dem Werke Gottes gegenüber eindringlich klargemacht werden. Solche Gelöbnisse werden im allgemeinen nicht als ebenso verbindlich betrachtet wie ein Schuldschein von Mensch zu Mensch. Ist aber ein Versprechen weniger heilig und bindend, weil es Gott gegenüber abgelegt wurde? Wird ein Christ seine Verpflichtung mißachten, für die er sein Wort gegeben hat, weil das Versprechen nicht mit technischen Daten versehen ist und gesetzlich nicht erzwungen werden kann? Keine Gesetzesfassung und kein Schuldschein sind verpflichtender als ein Versprechen, das der Sache Gottes gegenüber abgelegt wurde. — The Review and Herald, 23. Mai 1893. BK.351.6 Teilen
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