Portrait von Ellen White
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Der Unterhalt der Evangeliumsverkündigung
Der Unterhalt der Evangeliumsverkündigung
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Der Herr hat die Verkündigung des Evangeliums von dem Wirken und den freiwilligen Gaben seiner Kinder abhängig gemacht. Jeder, der gefallenen Menschen die Botschaft der Gnade verkündigt, hat zugleich auch noch ein anderes Werk zu tun — die Menschen auf ihre Pflicht hinzuweisen, Gottes Werk durch ihre Mittel zu unterhalten. Er muss sie darüber belehren, dass ein Teil ihres Einkommens Gott gehört und ausschließlich seinem Werke geweiht werden soll. Er sollte ihnen diese Lehre durch Wort und Beispiel erteilen und sich hüten, durch sein eigenes Verhalten die Kraft seiner Unterweisungen abzuschwächen. Z9.233.4 Teilen

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Alles, was der Schrift gemäß als dem Herrn gehörig beiseite getan worden ist, bildet die Einkünfte des Evangeliumswerkes und ist nicht mehr länger unser eigen. Gott zu lästern ist nicht schlimmer, als wenn ein Mensch etwas dem Vorratshause Gottes entnimmt, um damit sich selbst oder andern in ihren weltlichen Unternehmungen zu dienen. Etliche haben darin gefehlt, dass sie das, was auf den Altar Gottes gehörte und ausschließlich ihm geweiht werden sollte, für andere Zwecke verwandt haben. Jeder sollte diese Angelegenheit im rechten Lichte ansehen. Niemand hat, wenn er in eine schwierige Lage geraten ist, deshalb gleich das Recht, etwas von dem für religiöse Zwecke bestimmten Geld zu nehmen und es zu seinem eigenen Vorteil zu verwenden; selbst dann nicht, wenn er sein Gewissen mit dem Gedanken beschwichtigt, es später einmal zurückzuzahlen. Es ist weit besser, wenn wir unsere Bedürfnisse unserm Einkommen entsprechend herabsetzen, unsre Wünsche einschränken und nicht über unsre Verhältnisse leben, als dass wir des Herrn Geld für weltliche Zwecke verwenden. Z9.234.1 Teilen

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