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Hinsichtlich der 144 000 gibt es zwei Zeugnisse, die die Grenzen abstecken. Das erste betont den zeitlichen Aspekt und setzt die 144 000 nach dem Sonntagsgesetz aus Offenbarung 13,11-18 an. Das zweite bezieht sich auf den persönlichen Charakter des jeweils zu Versiegelnden und setzt sie nach dem Auslöschen der Sünde. GBO.50.1 Teilen
1. „Das Bild des Tieres ... ist die Prüfung, der sich Gottes Volk unterziehen muss, ehe es versiegelt wird.“ — Brief 11, 1890; S.D.A. Bible Commentary VII, 976. GBO.50.2 Teilen
2. „Keiner von uns wird je das Siegel Gottes erhalten, wenn unser Charakter noch einen Flecken oder eine Schmutzstelle aufweist.“ — Aus der Schatzkammer der Zeugnisse II, 58; Testimonies for the Church V, 214. GBO.50.3 Teilen
Die beiden Zeugnisse lassen sich in folgenden Worten zusammenfassen: „Wenn der Erlaß ausgeht (1) und das Siegel aufgedrückt ist, wird ihr Charakter für die Ewigkeit rein und makellos bleiben (2).“ — Testimonies for the Church V, 216. GBO.50.4 Teilen
D. T. Bordeau faßte die allgemeinen Ansichten über die Versiegelung in folgende Worte: „Ehe wir als versiegelt betrachtet werden können, muss sich herausstellen, dass wir alle Gebote Gottes halten, im Geist wie im Buchstaben; wir müssen alle unsere Sünden haben auslöschen lassen und den besonderen Stempel des Geistes Gottes empfangen, wodurch wir für immer als Eigentum Gottes geschützt sind.“ — The Review and Herald, 23. April 1889. GBO.50.5 Teilen
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