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811. Soweit es geht, sollte unsere Zeltversammlung ausschließlich geistlichen Angelegenheiten gewidmet sein. ... Mit geschäftlichen Dingen mögen sich die befassen, die dafür eigens beauftragt worden sind. Geschäftsangelegenheiten lege man den Geschwistern nach Möglichkeit zu einem anderen Zeitpunkt vor, nicht während der Zeltversammlung. Anleitungen für die Buchevangelisation, für die Arbeit in der Sabbatschule und für einzelne Fragen der Missionsarbeit sollten in den Heimatgemeinden oder in gesondert einberufenen Versammlungen erteilt werden. Derselbe Grundsatz gilt für Kochkurse. Am rechten Ort abgehalten haben sie ihre Berechtigung, sie sollten aber nicht die Zeit unserer Zeltversammlungen in Anspruch nehmen. — Testimonies for the Church VI, 44.45 (1900). BE.241.6 Teilen
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